Sicherheit bei Eis und Schnee


Deshalb hier einige Hinweise über die Zuständigkeit bei Schnee und Eisglätte:

Der Winterdienst ist in der aktuellen Straßenreinigungssatzung geregelt (vgl. § 1 Abs. 2 und § 3 Abs. 1).

Wer ist verantwortlich:
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Straße angrenzenden durch sie erschlossenen Grundstücke.

Was muss ich tun:
Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,20 Meter von Schnee und Eis freigehalten werden.
Bezüglich der Fahrbahnen beschränkt sich diese Pflicht auf das Räumen und Streuen der für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf der Fahrbahn jener Straßen, die nicht im Winterdienstverzeichnis aufgeführt sind. Bei den notwendigen Übergängen für Fußgänger handelt es sich z. B. um Zebrastreifen, Ampelübergänge oder baulich besonders gestaltete Überquerungshilfen. Aber auch eine stark frequentierte andere Straßenstelle kann einen notwendigen Übergang darstellen. Als gefährlich ist eine Stelle z.B. anzusehen, wenn es sich um eine scharfe, unübersichtliche oder sonst schwierig zu durchfahrende Kurve, eine starke Gefäll- bzw. Steigungsstrecke, eine unübersichtliche Kreuzung und/oder Straßeneinmündung sowie zu Glätte neigende Brücken und Straßen an Wasserläufen handelt.

Wie und womit:
Gehwege und Fahrbahnen müssen von Schnee geräumt werden. Bei Schnee- und Eisglätte müssen diese Flächen mit abstumpfenden Mitteln wie z.B. Sand oder Granulat bestreut werden. Bitte beachten Sie, dass das Streuen mit auftauenden Stoffen (z.B. Salz) grundsätzlich verboten ist! Ausnahmen gelten jedoch für die oben aufgeführten gefährlichen Stellen sowie außergewöhnliche Wetterlagen (z.B. Eisregen).

Wann:
Sie müssen Schnee oder Glätte zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Fällt nach 20:00 Uhr Schnee oder tritt dann Glätte auf, so muss werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr des folgenden Tages wieder ein wie oben beschriebener verkehrssicherer Zustand hergestellt werden. Wird das Grundstück jedoch zu anderen Zeiten genutzt, so muss auch dann für Sicherheit gesorgt werden. Empfangen Sie z. B. bis spät in die Nacht noch Gäste, so muss auch dafür gesorgt werden, dass diese ohne Gefährdung das Grundstück erreichen können.

Ein Wort zum Schluss:
Ob es sich bei der von Ihnen zu räumenden Fläche um einen notwendigen Fußgängerüberweg oder eine gefährliche Stelle handelt, kann nur von Ihnen beurteilt werden, da Sie "vor Ort" sind. Sollten Sie dennoch unsicher sein, gilt im Bereich der Winterwartung "mehr ist besser"! Bedenken Sie aber, dass Sie die aufgebrachten Streumittel nach Ende der Wetterlage auch wieder beseitigen müssen.


In unserem Winterdienst bieten wir Ihnen unseren Service rund um die Uhr an.
Unsere Räum- und Streugeräte sowie unsere Mitarbeiter sind 24 Stunden am Tag für Sie da.
Somit können Sie sich um wichtigere Aufgaben kümmern.


 

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W. Klasen Gebäudereinigungs GmbH Köln